OGH 11Os59/86 (RS0095128)

OGH11Os59/864.11.1986

Rechtssatz

Zwar wäre die fahrlässige Herbeiführung der Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens und selbst dessen Fortführung über den Zeitpunkt des Eintrittes der Zahlungsunfähigkeit hinaus unter der Voraussetzung, daß sich ein wirtschaftlich entsprechend potenter Geschäftspartner in einer die Zahlungsunfähigkeit sanierenden Weise rechtsverbindlich zur Übernahme des schuldnerischen Unternehmens verpflichtete, zur Tatbestandsverwirklichung nach dem § 159 Abs 1 Z 1 bzw Z 2 StGB nicht geeignet. Das Vertrauen auf eine bloß erhoffte, rechtsverbindlich jedoch nicht konkretisierte Hilfe von dritter Seite wird aber den Anforderungen kaufmännischer Sorgfaltspflicht nicht gerecht.

Normen

StGB §159 Abs1

11 Os 59/86OGH04.11.1986

Veröff: SSt 57/84

11 Os 51/88OGH08.11.1988

Vgl auch

1 Ob 526/89OGH05.04.1989

Auch; Veröff: SZ 62/61 = BankArch 1989,1120 (Dellinger) = RdW 1989,270

11 Os 52/05iOGH13.06.2006

Auch; nur: Das Vertrauen auf eine bloß erhoffte, rechtsverbindlich jedoch nicht konkretisierte Hilfe von dritter Seite wird den Anforderungen kaufmännischer Sorgfaltspflicht nicht gerecht. (T1)

Dokumentnummer

JJR_19861104_OGH0002_0110OS00059_8600000_004

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