OGH 3Ob575/86 (RS0064438)

OGH3Ob575/8624.9.1986

Rechtssatz

Damit ein Kreditvertrag das zur Begründung eines rechtsgeschäftlichen Anspruches auf Sicherstellung oder Befriedigung nötige Erfordernis, daß in ihm schon ein Anspruch auf Verschaffung bestimmter Zessionen vereinbart ist, erfüllt, muß er eine hinreichend bestimmte oder bestimmbare Umschreibung derjenigen Forderungen enthalten, welche Gegenstand der künftigen Abtretung sein sollen.

Normen

KO §30

3 Ob 575/86OGH24.09.1986

Veröff: JBl 1987,48 = ÖBA 1987,186

3 Ob 612/89OGH07.02.1990

Zweiter Rechtsgang zu 3 Ob 575/86

6 Ob 157/01hOGH23.08.2001

Beisatz: Eine Zessionsvereinbarung, in der sich der Kreditnehmer verpflichtet, der Bank "ihr genehme Forderungen" abzutreten, welche dann bis zu einem bestimmten Prozentsatz des Fakturenbetrages belehnt werden sollen, ist nicht ausreichend bestimmt. (T1)

Dokumentnummer

JJR_19860924_OGH0002_0030OB00575_8600000_006

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