OGH 1Ob611/86 (RS0017745)

OGH1Ob611/8625.6.1986

Rechtssatz

Die Bedachtnahme auf die beiderseits bestehende Interessenlage kann wie bei einer teleologischen Reduktion zu einer einschränkenden Auslegung führen, wenn der Wortlaut auch Fälle zu umfassen scheint, die nach der Absicht der Parteien und dem Zweck des Vertrages nicht erfaßt werden sollten. Der Zweck des Vertrages hat über seinen Wortlaut zu triumphieren.

Normen

ABGB §914 II

1 Ob 611/86OGH25.06.1986
8 ObA 11/98wOGH29.01.1998

Auch; Beisatz: Hier: Invaliditätszuschuß (Firmenzuschuß zu den Sozialversicherungs-Invaliditätspensionen bzw Berufsunfähigkeitspensionen). (T1)

Dokumentnummer

JJR_19860625_OGH0002_0010OB00611_8600000_001

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