OGH 8Ob28/86 (RS0084127)

OGH8Ob28/867.5.1986

Rechtssatz

Bei spontanen gelegentlichen Handreichungen ist die zeitliche Dauer der Eingliederung punktuell auf die Dauer der jeweiligen Hilfeleistung begrenzt.

Normen

ASVG §176 Abs1 Z6

8 Ob 28/86OGH07.05.1986
2 Ob 216/10vOGH17.02.2011

Vgl; Beisatz: Hier: Keine Eingliederung eines verletzten LKW-Lenkers in den Betrieb des belieferten Unternehmens mehr, wenn im Unfallszeitpunkt eine Hilfstätigkeit beim Abladen von Paletten in den Betrieb des Beklagten bereits beendet war. (T1)

Dokumentnummer

JJR_19860507_OGH0002_0080OB00028_8600000_001

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