OGH 7Ob691/85 (RS0025891)

OGH7Ob691/8530.1.1986

Rechtssatz

Der einem Ehegatten nach der Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung der Ehe zustehende Aufteilungsanspruch genießt den gleichen Schutz gegen Beeinträchtigungen durch Dritte wie jedes andere Forderungsrecht. Liegt eine solche Verletzung des Aufteilungsanspruches eines Ehegatten vor, werden auch, unbeschadet des formellen Eigentums des Dritten, Rechte und Pflichten durch den Außerstreitrichter im Aufteilungsverfahren begründet werden können.

Normen

ABGB §1295 IIf7e
EheG §83 ff
EheG §86 Abs2

7 Ob 691/85OGH30.01.1986
1 Ob 202/21vOGH16.11.2021

Dokumentnummer

JJR_19860130_OGH0002_0070OB00691_8500000_002

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)