OGH 1Ob564/85 (RS0062778)

OGH1Ob564/8526.6.1985

Rechtssatz

Dafür, ob der mit Abschluß des Kaufvertrages grundsätzlich entstandene Provisionsanspruch des Immobilienmaklers bei Eintritt der vereinbarten auflösenden Bedingung wieder entfällt, ist entscheidend, ob der vermittelte Vertrag für den Auftraggeber des Maklers wirtschaftlich von Wert war; dies ist für den Käufer einer Liegenschaft nicht der Fall, wenn auflösende Bedingung das (nicht vom Käufer selbst herbeigeführte) Mißlingen der vom Verkäufer vorzunehmenden Lastenfreistellung der verkauften Liegenschaft war.

Normen

HVG §29 IIg2

1 Ob 564/85OGH26.06.1985

Veröff: SZ 58/111 = JBl 1986,395 = EvBl 1986/68 S 242

Dokumentnummer

JJR_19850626_OGH0002_0010OB00564_8500000_001

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