OGH 6Ob656/83 (RS0032317)

OGH6Ob656/8328.3.1985

Rechtssatz

Provokationen des Verletzten und Revanche hiefür heben die Rechtswidrigkeit nicht auf.

SW: Nationalsozialismus

 

Normen

ABGB §1330 Abs2 BII

6 Ob 656/83OGH28.03.1985
4 Ob 171/93OGH14.12.1993

Vgl auch; Beisatz: Mag auch die Entrüstung über diffamierende Berichterstattung verständlich erscheinen; kann sie aber die Anschuldigung, daß die Klägerin einen Journalismus betreibe, der einem strafbaren Verhalten zumindest nahekommt (Nazijournalismus), nicht rechtfertigen, zumal ja dem Beklagten die Möglichkeit offengestanden wäre, gegen die Klägerin eine Klage nach § 1330 ABGB einzubringen. (T1)

6 Ob 124/01fOGH21.06.2001

Dokumentnummer

JJR_19850328_OGH0002_0060OB00656_8300000_001

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