Normen
ABGB §1330 Abs2 BII
6 Ob 656/83 | OGH | 28.03.1985 |
4 Ob 171/93 | OGH | 14.12.1993 |
Vgl auch; Beisatz: Mag auch die Entrüstung über diffamierende Berichterstattung verständlich erscheinen; kann sie aber die Anschuldigung, daß die Klägerin einen Journalismus betreibe, der einem strafbaren Verhalten zumindest nahekommt (Nazijournalismus), nicht rechtfertigen, zumal ja dem Beklagten die Möglichkeit offengestanden wäre, gegen die Klägerin eine Klage nach § 1330 ABGB einzubringen. (T1) |
6 Ob 124/01f | OGH | 21.06.2001 |
Dokumentnummer
JJR_19850328_OGH0002_0060OB00656_8300000_001
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