OGH 1Ob661/84 (RS0034079)

OGH1Ob661/8431.8.1984

Rechtssatz

Die Aufzählung des § 1462 Satz 1 ABGB ist keineswegs vollständig, sondern führt nur beispielsweise an, welche Innehabungstitel eine Ersitzung jedenfalls ausschließen. Die mangelnde Eignung dieser Geschäfte, als Ersitzungstitel zu dienen, ergibt sich daraus, daß durch sie nicht Besitz, sondern nur Innehabung übertragen wird; gleiches gilt aber auch, wenn nur Rechtsbesitz, nicht aber Sachbesitz übertragen wird.

Normen

ABGB §1462 Satz1

1 Ob 661/84OGH31.08.1984
6 Ob 604/86OGH10.07.1986

Auch; Veröff: EvBl 1987/134 S 498

6 Ob 186/01yOGH18.04.2002

Auch

6 Ob 18/18tOGH28.02.2018

Vgl auch; Beisatz: Hier: (Familienrechtliche) Bittleihe. (T1)

Dokumentnummer

JJR_19840831_OGH0002_0010OB00661_8400000_001

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