1 Ob 6/84 | OGH | 04.04.1984 |
Veröff: SZ 57/71 = MietSlg XXXVI/15 |
1 Ob 718/89 | OGH | 21.05.1990 |
nur: Bei der Ermittlung des ihm im Sinne der §§ 1097, 1037 ABGB zugekommenen Vorteils der ihm zuzumutende Aufwand und der von ihm zu erzielende Vorteil in eine betriebswirtschaftlich sinnvolle Relation zu setzen. (T1) |
1 Ob 589/94 | OGH | 23.11.1994 |
nur T1; Veröff: SZ 67/210 |
2 Ob 83/97p | OGH | 23.01.1997 |
nur T1 |
3 Ob 12/07x | OGH | 23.05.2007 |
Auch; nur T1; Beisatz: Die Wertsteigerung der gesamten Liegenschaft als zu berücksichtigender Vorteil des Bestandgebers kann keineswegs mit einer möglichen Erzielung höherer Mieteinnahmen für die Restnutzungsdauer der Ein- und Umbauten der klagenden Partei gleichgesetzt werden. (T2); Beisatz: Hier: Die bloß (fiktiv) erzielbaren Mehreinnahmen des Bestandgebers sind für diesen kein objektiver Vorteil - daher kein Zuspruch über die objektiv noch vorhandene Wertsteigerung am Bestandobjekt hinaus. (T3) |
Dokumentnummer
JJR_19840404_OGH0002_0010OB00006_8400000_001
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