OGH 8Ob204/83 (RS0030890)

OGH8Ob204/8315.12.1983

Rechtssatz

Eine bloß vorübergehende Arbeitslosigkeit des Verletzten, die saisonbedingt und nicht auf den Unfall zurückzuführen ist, schließt im Gegensatz zu einer solchen, die als Unfallsfolge eine konkreten Verdienstentgang begründete, die Zuerkennung einer abstrakten Rente nicht aus.

Normen

ABGB §1325 D1a

8 Ob 204/83OGH15.12.1983
2 Ob 234/08pOGH29.04.2009

Auch; Veröff: SZ 2009/58

Dokumentnummer

JJR_19831215_OGH0002_0080OB00204_8300000_001

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