OGH 8Ob204/83 (RS0030904)

OGH8Ob204/8315.12.1983

Rechtssatz

Bei Zuspruch einer abstrakten Rente darf die saisonbedingte Arbeitslosigkeit als wiederkehrende, nicht unfallsbedingte Komponente zwar nicht zur Lasten des Schädigers gehen; sie kann aber auch nicht dazu führen, dass der Geschädigte bloß in jeweils unterbrochenen, nicht genau abgrenzbaren Intervallen mit einer abstrakten Rente vorlieb nehmen müsste. Hierauf ist vielmehr der Höhe nach entsprechend Bedacht zu nehmen.

Normen

ABGB §1325 D1a

8 Ob 204/83OGH15.12.1983
2 Ob 234/08pOGH29.04.2009

Vgl; Veröff: SZ 2009/58

Dokumentnummer

JJR_19831215_OGH0002_0080OB00204_8300000_002

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