OGH 3Ob119/83 (RS0019680)

OGH3Ob119/8314.12.1983

Rechtssatz

Wenn ein Kaufmann mit einer wirtschaftlich von ihm allein getragenen juristischen Person ein "Insichgeschäft" konkludent abschließen wollte, muß im Interesse des Gläubigerschutzes ein sehr strenger Maßstab angelegt werden.

GmbH GesmbH

 

Normen

ABGB §1009
GmbHG §25

3 Ob 119/83OGH14.12.1983
3 Ob 51/85OGH03.07.1985

Vgl auch; Beisatz: Auch bei der Einmann - Gesellschaft mit beschränkter Haftung decken sich deren Interessen keineswegs immer mit jenen des einzigen Gesellschafters. "Dritte", deren Interessen durch das Insichgeschäft berührt werden, sind einerseits zB die Gläubiger der Gesellschaft, aber auch die Gläubiger ihres früheren alleinigen Gesellschafters, also das Interesse der Öffentlichkeit nach einer Abgrenzung des Vermögens der Gesellschaft von jenem ihres Gesellschafters. (T1) Veröff: RdW 1986,39

Dokumentnummer

JJR_19831214_OGH0002_0030OB00119_8300000_002

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