3 Ob 119/83 | OGH | 14.12.1983 |
3 Ob 51/85 | OGH | 03.07.1985 |
Vgl auch; Beisatz: Auch bei der Einmann - Gesellschaft mit beschränkter Haftung decken sich deren Interessen keineswegs immer mit jenen des einzigen Gesellschafters. "Dritte", deren Interessen durch das Insichgeschäft berührt werden, sind einerseits zB die Gläubiger der Gesellschaft, aber auch die Gläubiger ihres früheren alleinigen Gesellschafters, also das Interesse der Öffentlichkeit nach einer Abgrenzung des Vermögens der Gesellschaft von jenem ihres Gesellschafters. (T1) Veröff: RdW 1986,39 |
Dokumentnummer
JJR_19831214_OGH0002_0030OB00119_8300000_002
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