OGH 5Ob775/82 (RS0018640)

OGH5Ob775/828.11.1983

Rechtssatz

Ein aus einem Planungsfehler eines Architekten geltend gemachter Anspruch ist nach den Gewährleistungsregeln zu beurteilen. Ein Gewährleistungsanspruch besteht dann, wenn die Wohnung nach Fertigstellung der Wohnhausanlage nicht jene Wohnqualität aufweist, die nach der Übung des redlichen Verkehrs erwartet werden darf.

Normen

ABGB §922
ABGB §1167

5 Ob 775/82OGH08.11.1983

Veröff: MietSlg 35105(31)

1 Ob 140/00wOGH24.10.2000

Ähnlich; Beisatz: Ob eine Eigenschaft im Sinne des Gesetzes als gewöhnlich vorausgesetzt anzusehen ist, hängt nicht davon ab, was der Erklärende wollte, sondern davon, was der Erklärungsempfänger nach Treu und Glauben aus der Erklärung erschließen durfte und ist daher an der Verkehrsauffassung zu messen. (T1); Veröff: SZ 73/159

Dokumentnummer

JJR_19831108_OGH0002_0050OB00775_8200000_001

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