5 Ob 775/82 | OGH | 08.11.1983 |
Veröff: MietSlg 35105(31) |
1 Ob 140/00w | OGH | 24.10.2000 |
Ähnlich; Beisatz: Ob eine Eigenschaft im Sinne des Gesetzes als gewöhnlich vorausgesetzt anzusehen ist, hängt nicht davon ab, was der Erklärende wollte, sondern davon, was der Erklärungsempfänger nach Treu und Glauben aus der Erklärung erschließen durfte und ist daher an der Verkehrsauffassung zu messen. (T1); Veröff: SZ 73/159 |
Dokumentnummer
JJR_19831108_OGH0002_0050OB00775_8200000_001
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