OGH 6Ob819/81 (RS0013862)

OGH6Ob819/8126.5.1982

Rechtssatz

Wenn derzeit keine Widmung als Bauland vorliegt, mit einer solchen Widmung nicht zu rechnen ist und daher auch keine Rede davon sein kann, bei Naturalteilung würde eine erhebliche Wertminderung eintreten, ist die Zivilteilung unzulässig.

Normen

ABGB §843 A

6 Ob 819/81OGH26.05.1982

Dokumentnummer

JJR_19820526_OGH0002_0060OB00819_8100000_001

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