6 Ob 773/81 | OGH | 24.03.1982 |
1 Ob 1516/84 | OGH | 23.05.1984 |
nur: Soweit die Identität des geltend gemachten Anspruches nicht gewahrt bleibt, ist es dem Rechtsmittelgericht verwehrt, neue rechtliche Gesichtspunkte als Entscheidungskriterien einzuführen. (T1) |
2 Ob 554/91 | OGH | 18.09.1991 |
nur T1; Beisatz: Zwischen einem Anspruch auf Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse gemäß den §§ 81 ff EheG und einem Anspruch, der aus einer GesBR abgeleitet wird, besteht aber keine Identität. Die "Umdeutung" ist daher nicht zulässig. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_19820324_OGH0002_0060OB00773_8100000_001
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