OGH 11Os178/81 (RS0091228)

OGH11Os178/8111.1.1982

Rechtssatz

Eine durch Frönen der Spielleidenschaft verursachte Geldknappheit ist nicht mildernd.

Normen

StGB §34 Z10

11 Os 178/81OGH11.01.1982
10 Os 194/82OGH15.02.1983

Ähnlich

10 Os 12/87OGH10.03.1987

Vgl aber; Beisatz: Eine drückende Notlage stellt selbst dann, wenn sie vom Täter verschuldet wurde, einen Milderungsgrund dar, doch ist dessen Gewicht gering, wenn die Notlage auf eine Spielleidenschaft des Täters zurückzuführen ist. (T1)

Dokumentnummer

JJR_19820111_OGH0002_0110OS00178_8100000_001

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