OGH 7Ob739/81 (RS0027695)

OGH7Ob739/815.11.1981

Rechtssatz

Nach den konkreten Umständen kann es der Billigkeit entsprechen, die Haftung des Schädigers auf das Maß der Deckung durch die Haftpflichtversicherung zu beschränken.

Normen

ABGB §1310

7 Ob 739/81OGH05.11.1981
6 Ob 214/12gOGH08.05.2013

Beisatz: Hier: Ist dem im Schädigungszeitpunkt 13-jährigen Beklagten ein gewichtiges Maß an Fahrlässigkeit anzulasten, so ist die Haftung von zwei Dritteln über die Höhe der Versicherungssumme hinaus nicht zu beanstanden. (T1)

Dokumentnummer

JJR_19811105_OGH0002_0070OB00739_8100000_001

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