Rechtssatz
Wird die Zahlung des Kaufpreises (Werklohnes) wegen nicht behobener Mängel verweigert, und stellt sich deren Unbehebbarkeit heraus, so kann der Klage nicht vor Anleitung des Beklagten zur Klarstellung der bisher auf keinen bestimmten Gewährleistungsanspruch gestützten Einrede (in Richtung Wandlung oder Preisminderung) stattgegeben werden (teilweise abweichend von 5 Ob 141/62).
5 Ob 696/81 | OGH | 02.03.1982 |
Gegenteilig; Beisatz: Keine Anleitungspflicht (T1) Veröff: JBl 1984,147 = SZ 55/27 |
Dokumentnummer
JJR_19801113_OGH0002_0070OB00617_8000000_001
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