OGH 6Ob731/80 (RS0042183)

OGH6Ob731/8012.11.1980

Rechtssatz

Die Bestimmtheit des Berufungsantrages im Sinne der Anordnung des § 467 Z 3 ZPO stellt ein unabdingbares Wirksamkeitserfordernis für die Berufung dar, noch darf andererseits zur Vermeidung einer Vereitelung des Rechtsschutzzweckes der Berufung dieses Erfordernis auch nicht überspannt werden, denn es soll unbilliger Formalismus vermieden werden. Es kommt grundsätzlich doch nur darauf an, dass sich nach dem Inhalt der gesamten Berufungsschrift die erforderliche Bestimmtheit des Berufungsantrages unzweifelhaft und ohne weitere Auslegungsbemühungen und Sinnesunterstellungen erkennen lässt.

Normen

ZPO §467 Z3 Cb3
ZPO §471 Z3 A

6 Ob 731/80OGH12.11.1980

Veröff: JBl 1981,655

8 Ob 36/82OGH29.04.1982
1 Ob 690/82OGH15.09.1982
3 Ob 570/84OGH12.09.1984

Beisatz: Im streitigen Unterhaltsverfahren und insbesondere dann, wenn diese nur wegen ihrer Verbindung mit einem Rechtsstreit über die Vaterschaft zu einem unehelichen Kind im Streitverfahren durchgeführt werden (§ 49a Abs 1 Z 1 JN) erscheint es gerechtfertigt, an das Berufungserfordernis einer bestimmten Erklärung darüber, inwieweit das Urteil angefochten wird und welche andere Entscheidung der Rechtsmittelwerber begehrt, namentlich bei unvertretenen Parteien weniger strenge Anforderungen zu stellen. (T1)

5 Ob 577/89OGH29.05.1990
10 ObS 154/98iOGH28.04.1998

nur: Die Bestimmtheit des Berufungsantrages im Sinne der Anordnung des § 467 Z 3 ZPO stellt ein unabdingbares Wirksamkeitserfordernis für die Berufung dar. (T2)

2 Ob 122/11xOGH08.03.2012

Vgl; Beisatz: Für die Bestimmbarkeit des Berufungsantrags ist der gesamte Berufungsschriftsatz maßgeblich. Stellt sich etwa heraus, dass der vorhandene Berufungsantrag auf einem offenbaren und unbeabsichtigten Fehler der Partei beruht und ergibt sich der richtige Berufungsantrag eindeutig aus dem Inhalt der Berufungsschrift, ist die Berufung nicht deshalb zurückzuweisen. (T3)

9 ObA 15/12iOGH20.06.2012

Vgl auch

Dokumentnummer

JJR_19801112_OGH0002_0060OB00731_8000000_001

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