3 Ob 607/80 | OGH | 12.11.1980 |
8 Ob 526/86 | OGH | 13.02.1986 |
Veröff: RdW 1986,206 = EvBl 1986/148 S 622 |
7 Ob 313/01g | OGH | 17.04.2002 |
Beisatz: Der Anspruch des Vorkaufsberechtigten gegenüber dem Vorkaufsverpflichteten beruht daher - wie sich aus dem Gesetz ergibt - auf dem Titel des Schadenersatzes. Ein solcher Anspruch hat eine gänzlich andere Grundlage und Wirkung als jener gegen einen im Grundbuch unter Verletzung der bücherlichen Rechte des Vorkaufsberechtigten eingetragenen Dritten, weshalb eine Streitanmerkung der Klage des Vorkaufsberechtigten gegen den Vorkaufsverpflichteten auf Zustimmung zur Einverleibung seines Eigentumsrechtes auf Grund des behaupteten Eintrittes des Vorkaufsfalls nicht zulässig ist (keine analoge Anwendung des § 61 GBG). (T1) |
Dokumentnummer
JJR_19801112_OGH0002_0030OB00607_8000000_001
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