OGH 3Ob96/80 (RS0001370)

OGH3Ob96/808.10.1980

Rechtssatz

Das Fehlen des gemäß § 7 Abs 2 EO für die Exekutionsbewilligung erforderlichen Nachweises des Bedingungseintrittes ist vom Bewilligungsgericht oder - soweit ein zulässiges Rechtsmittel vorliegt - vom Rechtsmittelgericht von Amts wegen zu beachten und führt zur Abweisung des Exekutionsantrages.

Normen

EO §7 Da
EO §54

3 Ob 96/80OGH08.10.1980
3 Ob 233/08yOGH19.11.2008

Auch; nur: Das Fehlen des gemäß § 7 Abs 2 EO für die Exekutionsbewilligung erforderlichen Nachweises des Bedingungseintrittes ist von Amts wegen zu beachten. (T1)

Dokumentnummer

JJR_19801008_OGH0002_0030OB00096_8000000_001

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