1 Ob 525/80 | OGH | 19.03.1980 |
7 Ob 786/81 | OGH | 10.12.1981 |
Beisatz: Dies gilt sowohl hinsichtlich der Lieferzeit als auch der Zahlungszeit. (T1) Veröff: SZ 54/186 |
8 Ob 522/81 | OGH | 28.01.1982 |
7 Ob 603/82 | OGH | 08.07.1982 |
Beisatz: Dass es sich bei der bestellten Ware um hochmodische Artikel mit aktuellen Modefarben gehandelt hat, reicht jedoch für sich allein noch nicht aus, die Annahme eines Fixgeschäftes zu rechtfertigen. (T2) |
5 Ob 188/09x | OGH | 13.10.2009 |
Vgl; Beisatz: Der Charakter eines Fixgeschäfts ergibt sich nicht nur aus der Vereinbarung, dass für den Fall der Nichterfüllung zu einer bestimmten Zeit der Vertragsrücktritt erklärt wird, sondern auch daraus, dass der dem Schuldner bekannte Zweck der Leistung entnehmen lässt, der Gläubiger habe an der verspäteten Erfüllung kein Interesse mehr. (T3) |
2 Ob 178/20w | OGH | 25.02.2021 |
Vgl |
Dokumentnummer
JJR_19800319_OGH0002_0010OB00525_8000000_003
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)