OGH 3Ob162/79 (RS0003267)

OGH3Ob162/795.3.1980

Rechtssatz

Die Forderungsanmeldung ist das Begehren, einen bestimmten Anspruch im Verteilungsverfahren zu berücksichtigen. Sie soll allein auf das Meistbot gewiesenen Berechtigten einen Aufschluss darüber geben, was der Gläubiger verlangt, um allenfalls dagegen Widerspruch erheben zu können.

Normen

EO §210 IVD
EO §211

3 Ob 162/79OGH05.03.1980

SZ 53/39

3 Ob 278/07iOGH10.04.2008

Auch

Dokumentnummer

JJR_19800305_OGH0002_0030OB00162_7900000_003

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