OGH 1Ob792/79 (RS0083516)

OGH1Ob792/7930.1.1980

Rechtssatz

Verträge, die ein Hausverwalter, der sich als solcher deklariert, in dieser Eigenschaft über Reparaturarbeiten im bzw am Haus mit Dritten abschließt, sind im Zweifel im Namen der Miteigentümer geschlossen, auch wenn auf das Vertretungsverhältnis nicht ausdrücklich hingewiesen wurde und die Namen der Miteigentümer namentlich überhaupt nicht erwähnt wurden.

Normen

WEG 1975 §17

1 Ob 792/79OGH30.01.1980

Veröff: SZ 53/14

5 Ob 59/82OGH11.01.1983

Dokumentnummer

JJR_19800130_OGH0002_0010OB00792_7900000_007

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)