5 Ob 746/79 | OGH | 08.01.1980 |
5 Ob 574/81 | OGH | 12.05.1981 |
Zweiter Rechtsgang zu 5 Ob 746/79 |
Dokumentnummer
JJR_19800108_OGH0002_0050OB00746_7900000_002
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Rechtssatz
Im Rahmen der Prüfung, ob wichtige Gründe für eine vorzeitige Lösung einer anzunehmenden rechtsgeschäftlichen Bindung bei Miteigentum vorliegen, können die Zumutbarkeit gemeinsamen Zusammenwohnens, die Möglichkeit der Benützungsregelung durch Leistung eines Benützungsentgelts und dergleichen von Bedeutung sein.