OGH 2Ob537/79 (RS0035550)

OGH2Ob537/7926.6.1979

Rechtssatz

Formelle Streitgenossenschaft der Wohnungseigentumsbewerber, die auf Grund verschiedener, selbständig zu beurteilender Vorverträge mit dem Wohnungseigentumsorganisator, gemäß § 25 WEG 1975 klagen.

Normen

WEG 1975 §25
ZPO §11 Z2 C

2 Ob 537/79OGH26.06.1979
5 Ob 1015/95OGH14.03.1995

Vgl auch; Beisatz: Hier: Klage der Wohnungseigentumsbewerber einer Reihenhausanlage auf Einverleibung des Eigentumsrechts; die einzelnen Kläger sind nämlich nicht aus demselben tatsächlichen Grund berechtigt, sondern jeder Anspruch hängt von der Erfüllung der Voraussetzungen des § 25 Abs 1 WEG ab, die je nach dem Inhalt der mit dem einzelnen Wohnungseigentumsbewerber getroffenen Vereinbarung und dem je verschiedenen Verhalten der Vertragsparteien zueinander, getrennt zu beurteilen sind. (T1)

Dokumentnummer

JJR_19790626_OGH0002_0020OB00537_7900000_001

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