OGH 7Ob26/79 (RS0014056)

OGH7Ob26/7919.4.1979

Rechtssatz

Bei der Beurteilung der Frage, ob die qualifizierte Mahnung in den Machtbereich des Versicherungsnehmers gelangt ist, ist ein strenger Maßstab anzulegen.

Normen

ABGB §862a
VersVG §39 Abs2

7 Ob 26/79OGH19.04.1979

Veröff: VersR 1980,760

7 Ob 52/80OGH09.10.1980

Beisatz: Unregelmäßigkeiten in der Postzustellung kommen immer wieder vor, es müssen daher gerade in Fällen, in denen die Versäumung einer Frist mit sehr schwerwiegenden Nachteilen für denjenigen, der sie versäumt hat, verbunden ist, besonders strenge Anforderungen an die Beweispflicht bezüglich jener Umstände, aus denen sich die Versäumung ergeben soll, gestellt werden. (T1)

7 Ob 24/09vOGH30.03.2009

Veröff: SZ 2009/42

Dokumentnummer

JJR_19790419_OGH0002_0070OB00026_7900000_001

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