OGH 5Ob549/79 (RS0032752)

OGH5Ob549/793.4.1979

Rechtssatz

Bringt der Mieter sein im Mietobjekt betriebenes Unternehmen in eine Kapitalgesellschaft ein, die das Unternehmen weiterführt, entsteht ebenso ein gespaltenes Mietverhältnis wie wenn der Mieter sein im Mietobjekt betriebenes Unternehmen an einen Dritten veräußert, sofern der Vermieter nicht einer zwischen Mieter und Kapitalgesellschaft bzw Drittem vereinbarten Mietrechtsabtretung zustimmt.

Normen

ABGB §1393 Ca
ABGB §1393 Cb
ABGB §1393 Ce
MG §19 Abs2 Z10 C

5 Ob 549/79OGH03.04.1979
5 Ob 290/00hOGH21.11.2000

Auch; nur: Bringt der Mieter sein im Mietobjekt betriebenes Unternehmen in eine Kapitalgesellschaft ein, die das Unternehmen weiterführt, entsteht ein gespaltenes Mietverhältnis. (T1)

Dokumentnummer

JJR_19790403_OGH0002_0050OB00549_7900000_002

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