OGH 5Ob779/78 (RS0011468)

OGH5Ob779/7820.3.1979

Rechtssatz

Eine fremde Schuld kann mit einer eigenen Gegenforderung nicht aufgerechnet werden. Daher tritt keine Tilgung durch Aufrechnung einer Hypothekarschuld ein, wenn der persönlich haftende Schuldner dem ausschließlich sachenrechtlich für eine fremde Schuld haftenden Besteller der Hypothek eine Forderung gegen den Hypothekar zur Aufrechnung abtritt.

Normen

ABGB §469
ABGB §1438 Ac

5 Ob 779/78OGH20.03.1979
10 ObS 233/02sOGH10.12.2002

Vgl auch; nur: Eine fremde Schuld kann mit einer eigenen Gegenforderung nicht aufgerechnet werden. (T1)

Dokumentnummer

JJR_19790320_OGH0002_0050OB00779_7800000_001

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