OGH 7Ob567/79 (RS0057167)

OGH7Ob567/791.3.1979

Rechtssatz

Fallweiser Geschlechtsverkehr besagt über die Intensität der Beziehungen nicht gar viel und schließt daher die Unheilbarkeit einer Ehezerrüttung nicht aus.

Normen

EheG §55 Abs1 b2

7 Ob 567/79OGH01.03.1979

Veröff: EFSlg 33999

1 Ob 574/82OGH31.03.1982

Beisatz: Ein kurzfristiger Besuch, der sich über einen Nachmittag oder Abend erstreckt, mag es dabei auch zur Aufnahme geschlechtlicher Beziehungen kommen, stellt keine Wiederaufnahme der häuslichen Gemeinschaft dar. (T1)

8 Ob 61/18fOGH29.05.2018

Auch

6 Ob 131/21iOGH06.08.2021

Vgl

Dokumentnummer

JJR_19790301_OGH0002_0070OB00567_7900000_004

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