OGH 6Ob731/78 (RS0017830)

OGH6Ob731/7823.11.1978

Rechtssatz

Die Frage, welches Verhalten die Parteien gesetzt haben und wie sie das Verhalten ihres Partners verstanden haben, gehört in den Bereich der Tatsachenfeststellung; die Frage, wie das Verhalten nach den gesamten Umständen des konkreten Einzelfalles sowie nach den im redlichen Verkehr geltenden Gewohnheiten und Gebräuchen verstanden werden durfte, fällt in den Bereich der rechtlichen Beurteilung.

Normen

ABGB §914 I
ZPO §503 Z4 E4c11

6 Ob 731/78OGH23.11.1978
5 Ob 743/79OGH25.03.1980
3 Ob 563/83OGH25.01.1984

nur: Die Frage, welches Verhalten die Parteien gesetzt haben und wie sie das Verhalten ihres Partners verstanden haben, gehört in den Bereich der Tatsachenfeststellung. (T1)

3 Ob 26/17wOGH07.06.2017

Vgl auch

5 Ob 111/21sOGH05.08.2021

Vgl

Dokumentnummer

JJR_19781123_OGH0002_0060OB00731_7800000_002

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