OGH 1Ob32/78 (RS0010968)

OGH1Ob32/7815.11.1978

Rechtssatz

Der Eintragung im Fischereikataster kommt keine rechtsbegründende oder das Fischereirecht absolut sichernde Wirkung zu, auch wenn es ein gewichtiges Beweismittel darstellt.

Normen

ABGB §383
ABGB §1500
WRG §15

1 Ob 32/78OGH15.11.1978

Veröff: SZ 51/160

1 Ob 2/79OGH30.03.1979
1 Ob 56/81OGH27.01.1982

nur: Der Eintragung im Fischereikataster kommt keine rechtsbegründende Wirkung zu, auch wenn es ein gewichtiges Beweismittel darstellt. (T1)

1 Ob 2003/96gOGH26.11.1996

Auch

1 Ob 330/97dOGH29.09.1998

Auch; nur: Der Eintragung im Fischereikataster kommt keine rechtsbegründende Wirkung zu. (T2); Beisatz: Mit der Eintragung im Fischereibuch als einem lediglich internen Amtsbehelf zur Evidenthaltung der Fischereireviere und Fischereirechte können Rechte weder begründet, noch festgestellt, noch geändert werden können. (T3) Veröff: SZ 71/153

1 Ob 19/01bOGH27.03.2001

Auch; Beis wie T3

Dokumentnummer

JJR_19781115_OGH0002_0010OB00032_7800000_003

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