Normen
ABGB §1480
HGB §355
3 Ob 518/77 | OGH | 04.04.1978 |
3 Ob 524/87 | OGH | 23.09.1987 |
4 Ob 514/96 | OGH | 12.03.1996 |
Veröff: SZ 69/60 |
1 Ob 83/01i | OGH | 17.08.2001 |
nur: Unter "regelmäßigen" Zeitabschnitten können nur solche von gleicher Dauer verstanden werden. (T1) Beisatz: Zum Wesen des Kontokorrents gehört es, in einjährigen oder in vertraglich festgelegten anderen Perioden einen Saldo zu ziehen, wodurch die einzelnen Positionen ihre Selbstständigkeit verlieren und fortan der sich zu Gunsten des einen oder des anderen Teils ergebende Überschuss (Saldo) als selbstständige einheitliche Größe die Verpflichtung des Schuldners darstellt, die der Kontokorrentabrede entspringt. (T2); Veröff:SZ 74/137 |
Dokumentnummer
JJR_19780404_OGH0002_0030OB00518_7700000_006
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