OGH 3Ob619/77 (RS0017803)

OGH3Ob619/7729.3.1978

Rechtssatz

Inhalt und Umfang der einem Vertrags entspringenden Rechte und Pflichten sind nach dem Vertragstext und nicht nach der Überschrift einzelner Vertragspunkte zu beurteilen. Solche Überschriften gehören nicht zum Vertragstext; sie sind nur dann zur Auslegung heranzuziehen, wenn der Vertragstext selbst nicht eindeutig ist.

Normen

ABGB §914 I

3 Ob 619/77OGH29.03.1978
6 Ob 210/16zOGH30.01.2017

Auch

Dokumentnummer

JJR_19780329_OGH0002_0030OB00619_7700000_002

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