OGH 7Ob505/78 (RS0017260)

OGH7Ob505/7826.1.1978

Rechtssatz

Grundsätzlich hat ein Vertragspartner Anspruch darauf, dass ein Vertragsentwurf keine Bestimmungen enthält, die entweder gegen bereits bestehende Vereinbarungen oder gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen. Er kann daher die Unterfertigung derartiger Entwürfe ablehnen.

Normen

ABGB §886

7 Ob 505/78OGH26.01.1978
7 Ob 267/09dOGH21.04.2010
5 Ob 50/18sOGH12.06.2018

Dokumentnummer

JJR_19780126_OGH0002_0070OB00505_7800000_001