1 Ob 621/77 | OGH | 21.11.1977 |
8 Ob 616/87 | OGH | 26.05.1988 |
Auch |
8 ObA 293/99t | OGH | 09.03.2000 |
nur: Wurde die Aufrechnungserklärung durch außerprozessuale Erklärung vorgenommen, dann hat das Gericht nur über die Berechtigung des Klagebegehrens selbst zu erkennen, dabei aber zu berücksichtigen, ob und inwieweit die Klagsforderung bei Schluß der mündlichen Verhandlung durch Aufrechnung getilgt ist. Für eine Entscheidung über die (durch Aufrechnung konsumierte) Gegenforderung bleibt kein Raum und damit auch nicht für die Fällung eines Teilurteiles im Sinne des § 391 ZPO. (T1) |
3 Ob 49/99y | OGH | 20.12.2000 |
nur: Wurde die Aufrechnungserklärung durch außerprozessuale Erklärung vorgenommen, dann hat das Gericht nur über die Berechtigung des Klagebegehrens selbst zu erkennen, dabei aber zu berücksichtigen, ob und inwieweit die Klagsforderung bei Schluß der mündlichen Verhandlung (§ 406 ZPO) durch Aufrechnung getilgt ist. (T2) |
7 Ob 301/01t | OGH | 14.01.2002 |
nur T2; Veröff: SZ 2002/1 |
Dokumentnummer
JJR_19771121_OGH0002_0010OB00621_7700000_001
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