6 Ob 676/77 | OGH | 15.09.1977 |
1 Ob 51/17g | OGH | 26.04.2017 |
Vgl; Beisatz: Eine Wohnung ist keine Ehewohnung, wenn sie von den Ehegatten während aufrechter ehelicher Lebensgemeinschaft zu keinem Zeitpunkt zur gemeinsamen Lebensführung benützt wurde. Auf die Widmung der Räumlichkeiten durch die Ehegatten bzw deren Absicht kommt es daher nicht an. (T1)<br/>Bem: Mit ausführlicher Auseinandersetzung mit den Materialien, der älteren Jud und den Stimmen aus der Literatur. (T2); Veröff: SZ 2017/50 |
Dokumentnummer
JJR_19770915_OGH0002_0060OB00676_7700000_001
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)