1 Ob 524/77 | OGH | 30.03.1977 |
Veröff: SZ 50/49 = MietSlg 29071 |
5 Ob 597/78 | OGH | 27.06.1978 |
3 Ob 663/78 | OGH | 17.10.1978 |
nur: An der Rechtsansicht, daß auch jenem Miteigentümer, dessen Miteigentumsanteil mit einem Belastungsverbot und Veräußerungsverbot belastet ist, der Anspruch auf Zivilteilung der Liegenschaft zusteht (SZ 35/104) ist festzuhalten. (T1) |
3 Ob 100/86 | OGH | 10.01.1988 |
Teilweise gegenteilig; nur T1; Beisatz: Die Ansicht das Belastungsverbot und Veräußerungsverbot sei vom Erwerber der Liegenschaft, auch wenn er nicht dem Personenkreis des § 364 c ABGB angehört, zu übernehmen, steht im Widerspruch zu § 364 c Satz 1 ABGB. (T2) |
5 Ob 98/94 | OGH | 08.11.1994 |
nur T1 |
3 Ob 231/00t | OGH | 25.04.2001 |
Teilweise gegenteilig; nur T1; Beis wie T2; Veröff: SZ 74/73 |
1 Ob 166/02x | OGH | 29.04.2003 |
Vgl auch; Beisatz: Die Verbücherung des Veräußerungsverbots und Belastungsverbots ist auch an Miteigentumsanteilen zulässig. (T3) |
3 Ob 178/03b | OGH | 26.09.2003 |
Teilweise gegenteilig; Beisatz: Jedenfalls für den Fall, dass nicht der bisherige Eigentümer des mit dem Verbots belasteten Anteils die gesamte Sache in der Zwangsversteigerung ersteht, ist das Belastungs- und Veräußerungsverbot vom Erwerber nicht zu übernehmen beziehugnsweise ihm gegenüber unwirksam. Daran hat auch die EO-Novelle 2000 nichts geändert. (T4) |
Dokumentnummer
JJR_19770330_OGH0002_0010OB00524_7700000_001
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