OGH 7Ob501/77 (RS0019358)

OGH7Ob501/773.3.1977

Rechtssatz

Zum Abschluss von Geschäften, für die der Machthaber eine Gattungsvollmacht benötigt, genügt es, wenn eine solche in den Wortlaut einer allgemeinen Vollmacht aufgenommen wurde.

Normen

ABGB §1008
GBG §31 Abs6

7 Ob 501/77OGH03.03.1977

Veröff: HS 10168

7 Ob 655/79OGH28.06.1979

Beisatz: Eine allgemeine, auf alle Gattungen von Geschäften lautende Vollmacht genügt aber nicht. (T1)

1 Ob 269/01tOGH11.06.2002

Beisatz: Hier: Kreditaufnahme in Form der Einräumung einer Kontoüberziehung und der sich daraus ergebenden Erhöhung des Debetsaldos. (T2)

5 Ob 153/10aOGH02.12.2010

Beisatz: Hier: § 31 Abs 6 GBG. (T3)

Dokumentnummer

JJR_19770303_OGH0002_0070OB00501_7700000_001

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