OGH 2Ob223/76 (RS0074601)

OGH2Ob223/7618.11.1976

Rechtssatz

Nimmt ein Fahrzeuglenker eine unklare Verkehrslage wahr, dann hat er seine Geschwindigkeit dieser Situation sofort anzupassen, dh in der Regel herabzusetzen, und zwar so weit, dass es ihm möglich ist, bei Erkennen eines Hindernisses vor diesem und ohne Gefährdung von Personen sein Fahrzeug anzuhalten und allenfalls das Hindernis zu umfahren (ZVR 1964/96). Hiebei muss der Fahrer alle Hindernisse in Betracht ziehen, mit denen zu rechnen er bei Beachtung aller gegebenen Umstände begründete Veranlassung hat (ZVR 1967/208).

Auto

 

Normen

StVO §20 Abs1 IA6

2 Ob 223/76OGH18.11.1976

Veröff: ZVR 1978/60 S 87

8 Ob 123/82OGH17.06.1982

Veröff: ZVR 1983/212 S 267

8 Ob 88/82OGH14.10.1982
8 Ob 52/83OGH08.09.1983

Beisatz: Hier: Erkennbare Gefahrenlage durch Bergung eines beschädigten Fahrzeuges aus einer an die Straße angrenzenden Wiesenfläche auf die Fahrbahn. (T1)

8 Ob 185/83OGH16.02.1984
8 Ob 52/84OGH17.10.1984

Veröff: ZVR 1985/156 S 303

8 Ob 35/84OGH17.01.1985

nur: Nimmt ein Fahrzeuglenker eine unklare Verkehrslage wahr, dann hat er seine Geschwindigkeit dieser Situation sofort anzupassen, dh in der Regel herabzusetzen. (T2) Veröff: ZVR 1986/77 S 212

8 Ob 4/85OGH25.04.1985

nur T2

2 Ob 57/88OGH30.08.1988

nur: Nimmt ein Fahrzeuglenker eine unklare Verkehrslage wahr, dann hat er seine Geschwindigkeit dieser Situation sofort anzupassen, dh in der Regel herabzusetzen, und zwar so weit, dass es ihm möglich ist, bei Erkennen eines Hindernisses vor diesem und ohne Gefährdung von Personen sein Fahrzeug anzuhalten. (T3) Veröff: ZVR 1989/69 S 110

2 Ob 143/88OGH06.12.1988

nur T3

2 Ob 114/09tOGH28.09.2009
2 Ob 19/12aOGH20.11.2012

Auch; nur T2; Beisatz: Hier: Unklare Verkehrslage für den Lenker eines Sondertransports, dem nicht verborgen geblieben sein konnte, dass der Lenker des entgegenkommenden Fahrzeugs die Warnhinweise des Transportbegleiters nicht in der gebotenen Weise beachtete. (T4); Veröff: SZ 2012/119

Dokumentnummer

JJR_19761118_OGH0002_0020OB00223_7600000_001

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