OGH 4Ob65/76 (RS0021582)

OGH4Ob65/7613.7.1976

Rechtssatz

Die Abmeldung von der Krankenkasse unter der Annahme eines bereits vorzeitigen Austrittes des Arbeitnehmers ist für sich allein nicht geeignet, das Arbeitsverhältnis zu beenden, wiel sie weder einen Auflösungswillen zweifelsfrei erkennen läßt, noch einen solchen dem Arbeitnehmer gegenüber zum Ausdruck bringt.

Normen

ABGB §1162 II

4 Ob 65/76OGH13.07.1976

Veröff: IndS 1977 2,1031

8 ObA 80/03bOGH25.11.2003

Dokumentnummer

JJR_19760713_OGH0002_0040OB00065_7600000_001

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