OGH 4Ob320/76 (RS0079194)

OGH4Ob320/7627.4.1976

Rechtssatz

Die Behauptung, jemand verletze ein Patent, ist eine Tatsachenbehauptung, deren Unterlassung gemäß § 7 UWG verlangt werden kann.

Schutzrechtsverwarnung — Patenteingriff

 

Normen

UWG §7 C
UWG §7 F1

4 Ob 320/76OGH27.04.1976

Beisatz: Stahlkanalverbauten (T1) Veröff: ÖBl 1977,11

4 Ob 184/96xOGH21.11.2006

Auch; Beisatz: In der Behauptung, dass ein anderes Unternehmen als der Erklärungsempfänger in ein Schutzrecht eingreife, liegt eine Tatsachenbehauptung in Bezug auf dieses andere Unternehmen, die iSd § 7 UWG geeignet ist, den Kredit oder den Betrieb dieses Unternehmens zu schädigen. (T2); Veröff: SZ 2006/170

17 Ob 23/09wOGH09.02.2010

Auch; Beis wie T2; Beisatz: Mit Ausführungen zu beiden Fallgruppen von Schutzrechtsverwarnungen (gegenüber angeblichem Verletzer/gegenüber Dritten). (T3)

17 Ob 18/09kOGH23.03.2010

Beisatz: Dasselbe gilt für den Vorwurf der Markenrechtsverletzung. (T4)

Dokumentnummer

JJR_19760427_OGH0002_0040OB00320_7600000_002

Stichworte