OGH 5Ob108/75 (RS0011531)

OGH5Ob108/7528.10.1975

Rechtssatz

Die Belastung der Dienstbarkeit mit der Verpflichtung zur Leistung eines Entgeltes für ihre Ausübung ist zulässig. Die Gegenleistung gehört dann zum Inhalt der Servitut und kann zurückbehalten werden, so lange Maßnahmen des verpflichteten Eigentümers die Ausübung der Dienstbarkeit ernstlich gefährden.

Normen

ABGB §472

5 Ob 108/75OGH28.10.1975

NZ 1977,44

1 Ob 126/08yOGH20.06.2008

nur: Die Belastung der Dienstbarkeit mit der Verpflichtung zur Leistung eines Entgeltes für ihre Ausübung ist zulässig. Die Gegenleistung gehört dann zum Inhalt der Servitut. (T1)

Dokumentnummer

JJR_19751028_OGH0002_0050OB00108_7500000_001

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