OGH 2Ob60/75 (RS0035118)

OGH2Ob60/753.4.1975

Rechtssatz

Auf welche Person ein Fahrzeug zugelassen ist, ist für die zivilrechtliche Beurteilung des Eigentumsrechtes daran und somit für die Sachlegitimation im Schadenersatzprozess nicht entscheidend.

Auto

 

Normen

ABGB §425 ff
ZPO §1 Ac
KFG 1967 §37

2 Ob 60/75OGH03.04.1975
10 Ob 43/15vOGH02.09.2015

Auch

1 Ob 229/16gOGH20.12.2016

Auch; Beisatz: Die Aushändigung und der Besitz des Typenscheins haben für die Frage des Eigentumserwerbs an einem Kraftfahrzeug keine ausschlaggebende Bedeutung, weil der Typenschein das Eigentum an einem Kraftfahrzeug, das nach seiner Beschaffenheit eine körperliche Übergabe zulässt, nicht verbrieft. (T1)<br/>Beisatz: Hier: Schenkung eines Autos an im gemeinsamen Haushalt lebende Tochter infolge „wirklicher Übergabe“ durch tatsächliche Gebrauchsüberlassung; die beibehaltene Zulassung des Fahrzeugs auf den Schenker hinderte die Wirksamkeit der Schenkung nicht. (T2)

Dokumentnummer

JJR_19750403_OGH0002_0020OB00060_7500000_001

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