| 2 Ob 212/74 | OGH | 28.11.1974 |
Beisatz: Hier: Fällung einer Zwischenentscheidung darüber, ob die enteigneten Grundflächen als landwirtschaftlich genutzten Flächen oder als Schottergewinnungsareal zu entschädigen seien. (T1) | ||
| 7 Ob 151/75 | OGH | 16.10.1975 |
nur: Im Außerstreitverfahren fehlt für die Fällung von Zwischenentscheidungen die gesetzliche Grundlage. (T2) Beisatz: Dies beruht darauf, daß das Außerstreitverfahren nicht in einzelne Verfahrensabschnitte zerfällt. (Hier: Ersatzlose Beseitigung des Beschlusses, wonach der Antrag fristgerecht nach § 20 Abs 3 BStG gestellt wurde. (T3) | ||
| 6 Ob 89/02k | OGH | 23.01.2003 |
Auch | ||
Dokumentnummer
JJR_19741128_OGH0002_0020OB00212_7400000_001
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