OGH 7Ob187/73 (RS0034568)

OGH7Ob187/7317.10.1973

Rechtssatz

Ein die Verjährung unterbrechendes Anerkenntnis kann auch in einem Strafverfahren abgegeben werden. Geständnis des Beschuldigten im Strafverfahren vor Ausdehnung der Anklage auf jene Tat, deretwegen der Beschuldigte im Zivilverfahren auf Schadenersatz belangt wird, kein Anerkenntnis im Sinne des § 1497 ABGB.

Normen

ABGB §1497 II

7 Ob 187/73OGH17.10.1973
1 Ob 121/17aOGH21.03.2018

Vgl; nur: Ein die Verjährung unterbrechendes Anerkenntnis kann auch in einem Strafverfahren abgegeben werden. (T1)<br/>Beisatz: Sofern dem Geständnis im Strafverfahren der objektive Erklärungswert einer Anerkennung eines Schadenersatzanspruchs beizumessen ist. (T2)

Dokumentnummer

JJR_19731017_OGH0002_0070OB00187_7300000_001

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)