OGH 3Ob87/73 (RS0014324)

OGH3Ob87/738.5.1973

Rechtssatz

Zahlungen, die während der Dauer des Kündigungsverfahrens für die Zeit nach dem Kündigungstermin geleistet werden, sind - für den Fall des Eintritts der Rechtskraft und Vollstreckbarkeit der Aufkündigung - ebenso wie Zahlungen im Verlaufe eines Räumungsexekutionsverfahrens im Zweifel als Benützungsentgelt zu werten, selbst wenn nach der Widmung des Zahlers der "Mietzins" bezahlt werden sollte und die Zahlung zu einem für den Mietzins vereinbarten Fälligkeitstermin im Voraus geleistet wird.

Normen

ABGB §863 FI

3 Ob 87/73OGH08.05.1973

Veröff: MietSlg 25096

3 Ob 136/85OGH12.02.1986

Auch

3 Ob 177/13wOGH22.01.2014

Vgl auch

Dokumentnummer

JJR_19730508_OGH0002_0030OB00087_7300000_002

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