OGH 13Os29/72 (RS0089674)

OGH13Os29/7217.5.1972

Rechtssatz

1. Rechtfertigender ("übergesetzlicher") Notstand setzt die Rettung eines eindeutig höherwertigen Gutes auf Kosten eines geringeren voraus (vgl Nowakowski, 61) (Rechtfertigung unter dem Gesichtspunkt des objektiven Werts kollidierender Rechtsgüter) (hier:

Flugzeugentführung aus politischen Gründen - kein völkerrechtlich geschützter Anspruch auf Auswanderungsfreiheit; keine Rechtfertigung.

2. Entschuldigender Notstand verlangt, daß dem Täter rechtmäßiges Verhalten unzumutbar war, anders ausgedrückt: daß die Tat unter Umständen und aus Motiven geschah, die auch einen maßstabgerechten (rechtstreuen) Menschen dazu bestimmt hätten. Diese Voraussetzung liegt nicht vor, wenn aus "Unzufriedenheit" mit den Verhältnissen des Heimatlandes - zur Verbesserung der eigenen Situation - Erpressungen gravierendster Art begangen werden.

Normen

StGB §3 B9
StGB §10
StGB §185
StGB §186

13 Os 29/72OGH17.05.1972

Veröff: EvBl 1972/354 S 666 = JBl 1972,623 (zustimmend Liebscher) = RZ 1972,182 = SSt 43/20

12 Os 93/73OGH04.12.1973

nur: Rechtfertigender ("übergesetzlicher") Notstand setzt die Rettung eines eindeutig höherwertigen Gutes auf Kosten eines geringeren voraus. (T1) Veröff: ÖBl 1974,40

9 Os 179/73OGH27.03.1974

nur: Entschuldigender Notstand verlangt, daß dem Täter rechtmäßiges Verhalten unzumutbar war, anders ausgedrückt: daß die Tat unter Umständen und aus Motiven geschah, die auch einen maßstabgerechten (rechtstreuen) Menschen dazu bestimmt hätten. (T2)

Ds 1/74OGH01.07.1974

nur T2

9 Os 86/79OGH18.09.1979

Vgl; Beisatz: Beide Notstandssituationen verlangen einen unmittelbar drohenden bedeutenden Nachteil. (T3)

10 Os 147/82OGH01.03.1983

Vgl auch; Beis wie T3; Beisatz: (so schon SSt 47/75); "Auswanderungsfreiheit" vermag verpönte Eingriffe in die Rechtsphäre Dritter (hier: Luftpiraterie) auch nicht zu exkulpieren. (T4) Veröff: ZfRV 1983,228 (Anmerkung Liebscher) = SSt 54/16

12 Os 144/96OGH12.12.1996

nur T1

Dokumentnummer

JJR_19720517_OGH0002_0130OS00029_7200000_005

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