OGH 3Ob44/72 (RS0000007)

OGH3Ob44/7220.4.1972

Rechtssatz

Bei der Anwendung der exekutionsrechtlichen Schutzbestimmungen kommt es im allgemeinen nur darauf an, ob die gesetzlichen Voraussetzungen objektiv gegeben sind, nicht aber auch darauf, ob der Verpflichtete diese Maßnahme aus wirtschaftlichen oder sonstigen Erwägungen auch wirklich verdient. Die Billigkeit oder Unbilligkeit der Exekutionsführung ist nur bei § 4 LPfG erheblich.

Normen

EO allg
EO §201
LPfG §4

3 Ob 44/72OGH20.04.1972

Veröff: SZ 45/52 = EvBl 1972/323 S 608

Dokumentnummer

JJR_19720420_OGH0002_0030OB00044_7200000_002

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