5 Ob 267/69 | OGH | 10.12.1969 |
8 Ob 288/98f | OGH | 26.11.1998 |
Vgl auch; nur: Das Neuerungsverbot gilt nicht in der Frage, ob der Rekurswerber zum Rechtsmittel legitimiert ist. (T1) Beisatz: Hier: Der Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds hat in seinem Rekurs darauf verwiesen, daß die im Konkursverfahren geltend gemachten Dienstnehmerforderungen nach § 11 Abs 1 IESG auf ihn übergegangen seien und ua vorgebracht, daß den betroffenen Arbeitnehmerinnen Insolvenz-Ausfallgeld zuerkannt worden sei. (T2) |
8 Ob 145/18h | OGH | 24.10.2018 |
Auch; nur T1; Beisatz: Dies gilt aber dann nicht, wenn der Rechtsmittelwerber im Verfahren der Vorinstanz bereits Gelegenheit zur Erstattung des erforderlichen Tatsachenvorbringens vorfand. (T3) |
Dokumentnummer
JJR_19691210_OGH0002_0050OB00267_6900000_002
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